All-In-Verträge: Wenn 60h/Woche normal ist

Du hackelst 60 Stunden die Woche, telefonierst am Wochenende häufiger mit Kollegen als mit deiner Mama und deine Mitbewohner melden dich regelmäßig als vermisst. Über den Sinn und Unsinn starrer Arbeitsstrukturen.

Karrierewege

Seine Karriere im Consulting dauerte genau acht Monate. Alexander Stampfer zweifelte an der Sinnhaftigkeit des Beratungsprodukts, konnte sich nicht mehr mit jener Arbeit identifizieren, die zu dieser Zeit sein Leben bestimmte. Im Durchschnitt verbrachte er 55 bis 60 Stunden im Büro oder bei Kundenterminen. Der 40-Stunden-Vertrag wurde irgendwann auf einen All-in-Vertrag umgestellt, dafür gab es 10 Prozent Gehaltserhöhung. Überstundenabbau durch Zeitausgleich war ab sofort nicht mehr möglich. Alexander wurde immer frustrierter, vielen seiner Kollegen erging es ähnlich. Dabei fing alles so gut an. Drei Jahre Wirtschaftsstudium an der renommierten LSE in London, danach der erste Job bei einer großen deutschen Bank. Die Beratungsbranche der logische nächste Schritt im Leben des ehrgeizigen Wirtschaftsabsolventen. „Es fiel mir schwer mir einzugestehen, dass eine Corporate Career in der Beratung, die fast alle Wirtschaftsstudenten anstreben, einfach nicht das Wahre für mich ist“, beschreibt Alexander seinen inneren Konflikt. Dabei waren die langen Arbeitszeiten gar nicht sein Problem: „Ich bin schon beim Bewerbungsgespräch von einem All-in-Vertrag ausgegangen. Wenn du in diesen Branchen Karriere machen willst, musst du einfach Einsatz zeigen.“


Während die Medien gerne so tun, als würde die Generation Y die Arbeitswelt revolutionieren, auf eine ausgewogene Work-Life-Balance bestehen und am Wochenende lieber Tomaten züchten, als Excel-Tabellen auszuwerten, sieht die Realität in vielen Branchen ganz anders aus. 2013 verstarb ein 21-jähriger Wirtschaftsstudent nachdem er während seines Praktikums, bei einer Londoner Investmentbank angeblich drei Nächte lang durchgearbeitet hatte. Ob der Deutsche tatsächlich an Überarbeitung starb, wurde nie ganz bewiesen, sicher ist allerdings: Freizeit ist in der Londoner Investment-Branche ein Fremdwort. Trotzdem sind die Sommerjobs sehr begehrt. Karriereorientierte Wirtschaftsstudenten verdienen dort bis zu 10.000 Euro in drei Monaten, Zwölf- bis Fünfzehn-Stunden-Schichten sind ganz normal – man möchte mit hohem Arbeitseinsatz die Vorgesetzten auf sich aufmerksam machen. Denn nur die ehrgeizigsten Praktikanten bekommen nach ihrem Studium auch ein Jobangebot.

 

Wie viel Arbeit wünscht du dir?

Auch Alexander arbeitet noch immer – oder eigentlich schon wieder – 60 Stunden die Woche – inzwischen aber als Geschäftsführer seines eigenen Unternehmens Concreet GmbH, einer Immobilien- und Finanzberatung. Wünschen würde er sich – wie die meisten Österreicher – weit weniger Arbeit: „Mein ideales Arbeitspensum wären so um die 48 Stunden die Woche.“ Auch das wäre noch mehr als der Durchschnittsösterreicher. Vollzeitbeschäftigte arbeiten hierzulande, laut einer aktuellen Erhebung der EU-Statistikbehörde „Eurostat“, 43 Stunden die Woche, jeder dritte arbeitet auch in der Freizeit, jeder fünfte im Urlaub und 17 Prozent sogar im Krankenstand. Der Arbeitsklima-Index der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt, dass die wenigsten Arbeitnehmer in Österreich aus purer Leidenschaft mehr arbeiten als sie eigentlich müssten: 35 Prozent der vollbeschäftigten Männer leisten Überstunden, nur 13 Prozent wünschen sich eine Arbeitszeit von über 40 Stunden. Die Arbeiterkammer erhob, dass in Österreich 2014 269 Millionen Überstunden geleistet wurden, ein Fünftel davon unbezahlt, bei Frauen sind es sogar 25 Prozent. Am meisten Überstunden leisten Führungskräfte und Menschen mit Uni-Abschluss. Dabei ergab eine Umfrage unter 1.000 Österreichern eine Wunscharbeitszeit von 34 Stunden.


Davon können Konzipienten in Anwaltskanzleien nur träumen – sofern sie genug Schlaf bekommen. Julia Zehetner* ist seit letztem Frühjahr Juristin, plant gerade ihre Dissertation und beendet zugleich ihr Zweitstudium in BWL. Seit etwas mehr als einem Jahr arbeitet sie – neben dem Gerichtsjahr – in einer renommierten Kanzlei. Das erfordert einen hohen Organisationsaufwand. Die Mittagspause verbringt sie auf dem Weg vom Gericht in die Kanzlei, das Abendessen wird nicht selten auf Mitternacht verschoben. Doch das war Julia ohnehin nicht neu, denn: „Große Überraschungen gibt es in dieser Branche bezüglich Arbeits-zeiten wohl nicht. Meine Erwartungen haben weitestgehend mit dem tatsächlichen Pensum übereingestimmt. Wer einen „9 to 5“-Job sucht, der sollte nicht Jus studieren.“ In einer idealen Welt ohne Gehaltsvorstellungen und Karriereziele würde die Anwaltsanwärterin gerne 38 Stunden arbeiten. Trotzdem entschied sie sich für den arbeitsintensiven Karriereweg. Warum sie sich das antut? Die Themen seien so spannend und in den meisten Fällen wolle man gar nicht um Punkt den Stift fallen lassen und das Projekt bis zum nächsten Tag warten lassen. Sie fügt hinzu: „Zugegeben, in vielen Fällen geht das aber auch nicht.“


Aktuell nimmt sie eine Auszeit, um ihr BWL-Studium zu beenden, danach wartet ein All-in-Vertrag. Dann wird auch ihr Gehalt ein wenig steigen. Aktuell liegt ihr Stundenlohn – trotz abgeschlossenem Magisterstudium – unter dem eines Hilfsarbeiters. Ein Rechtspraktikant an einem österreichischen Gericht erhält rund 850 Euro netto, ein Konzipient bei einem Anwalt bei Vollzeitanstellung um die 1.400 Euro netto. Zum Vergleich: Ein Handwerks-Lehrling im dritten Lehrjahr verdient ebenfalls rund 800 Euro. Und der muss nur in Ausnahmesituationen unbezahlte Überstunden leisten. Eine teilweise ausbeuterische Branche, denn um zur Rechtsanwaltsprüfung antreten zu dürfen, müssen – neben einem abgeschlossenen Studium – auch mindestens drei Jahre Berufspraxis, die Absolvierung von 24 Seminarhalbtagen und ein fünfmonatiges Gerichtspraktikum vorgewiesen werden. Wer nicht als Pflichtverteidiger enden möchte, vom dem wird einiges abverlangt.


Dabei zeigen Arbeitszeitexperimente immer wieder, dass Arbeitnehmer in weniger Zeit mehr schaffen. Ein solches Projekt startete eine Toyota-Werkstatt in Göteborg bereits vor 13 Jahren und führte den Sechs- Stunden-Tag ein. Die Mechaniker arbeiten seit em in zwei Schichten von sechs Uhr morgens bis mittags oder von mittags bis sechs Uhr abends. Die Werkstatt hat länger geöffnet, die Mitarbeiter freuen sich über die geschenkte Zeit und arbeiten viel effizienter. Bereits im ersten Jahr stieg der Profit um 25 Prozent, die krankheitsbedingten Ausfälle gingen massiv zurück.

Foto: (c) Rik Langfield Petrides via Unsplash


Alexander setzt bei seinen Mitarbeitern auf eine Mischung aus Flexibilität und Anwesenheitspflicht. Er gibt ihnen die Möglichkeit, auch mal von zu Hause aus zu arbeiten – nur bei Teammeetings darf niemand fehlen. Jeder soll entscheiden können, wann und wo er am produktivsten ist. Doch junge Chefs, die Wert auf die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter legen und wissen, dass mehr Anwesenheit nicht gleich mehr Output bedeutet, sind derzeit noch in der Unterzahl. In Kanzleien und Beratungsunternehmen sind „Partner“ gewinnbeteiligt; das heißt, sie haben ein sehr hohes Interesse an Umsatzsteigerung. Um in diese Position zu gelangen, haben sie selber im Durchschnitt acht bis fünfzehn Jahre intensiv für das Unternehmen gearbeitet und genau den Einsatz gezeigt, den sie jetzt von ihren Mitarbeitern einfordern. Sie sind dort angelangt, wo sich der jahrelange Einsatz endlich auszahlt und das tut er nur, wenn andere ihre frühere Position einnehmen. Und auch wenn das so gar nicht in das Bild der Generation Y passen will, gibt es noch immer sehr viele Studierende, die so schnell wie möglich die Karriereleiter hinaufsteigen möchten, denen Geld und Ansehen wichtig ist und die ein klares Karriereziel vor Augen haben.

 

Von früh bis spät

Hannah Baier* hat mit ihren 24 Jahren gerade das BWL-Studium beendet. Parallel zum Vollzeit-Master war sie 20 Stunden bei einer international operierenden Beratungsgesellschaft angestellt, tatsächlich arbeitete sie um die 40 Stunden. Inzwischen hat sie am Papier eine 40-Stunden-Woche und ist durchschnittlich 50 bis 60 Stunden wöchentlich im Büro. Nach der Doppelbelastung von Job und Studium sei das beinahe eine Erholung. Außerdem könne sie die Mehrstunden durch Schulungen oder im Sommer abbauen. Hannahs nächste Ziele sind der Aufstieg zur Managerin und weiter zur Partnerin in ihrem aktuellen oder einem Konkurrenzunternehmen: „So oder so wird sich mein Arbeitspensum in den kommenden fünfzehn Jahren eher erhöhen, danach wird sich die Situation etwas entspannen.“

 

Doch nicht jeder ambitionierte Absolvent ist so belastbar wie Julia und Hannah. Der Druck ist konstant hoch, die Drop-out-Quote ebenso. Die großen Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen müssen jedes Jahr 150 bis 200 neue Mitarbeiter akquirieren, viele davon bleiben nicht länger als ein bis zwei Jahre. Auch Alexander kündigte nach einem knappen Jahr, nahm sich eine Auszeit und gründete anschließend sein eigenes Unternehmen. Aus seinem sieben Personen starken Team von 2013 sind heute noch drei Mitarbeiter bei seinem ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt. Burn-outs werden in diesen arbeitsintensiven Branchen immer häufiger, auch andere Krankheiten können in späteren Jahren auf die Mitarbeiter zukommen. Ein Wissenschaftlerteam des University College London begleitete rund 600.000 Menschen aus Europa, Australien und den USA im Schnitt sieben bis achteinhalb Jahre lang. Die ausgewerteten Daten zeigen unabhängig von Geschlecht und Lebensmittelpunkt: Je mehr Überstunden, desto höher das Schlaganfallrisiko.
Wer 41 bis 48 Stunden pro Woche arbeitet, hat ein zehn Prozent erhöhtes Schlaganfallrisiko. Jene, die zwischen 49 und 54 Stunden arbeiten, haben ein um 27 Prozent erhöhtes Risiko. Und wer über 55 Stunden arbeitet, den trifft der Schlaganfall sogar mit 33 Prozent erhöhter Wahrscheinlichkeit. Die Wissenschaftler erklären den Zusammenhang unter anderem durch das viele Sitzen im Fall von Bürojobs, zum anderen neigen Vielarbeiter zu erhöhtem Alkoholkonsum – ein weiterer Risikofaktor für Schlaganfälle.


Wir werden sehen, ob der Faktor Alkohol mit den älteren Generationen ausstirbt und die gesundheitsorientierten Millennials nach einem 12-Stunden-Tag eher zum Superfood-Drink als zum Whiskey greifen. Das würde sie, laut Stefan Sagmeister, aber auch nicht glücklicher machen. Der Grafikdesigner ging in seiner Ausstellung „The Happy Show“ der Frage nach: „Was macht uns glücklich?“. Eine der wichtigsten Erkenntnisse lautet: „Geld macht nicht glücklich.“ Psychologe Danny Gilbert aus Harvard stellte fest, dass Geld ab einem Jahreseinkommen von 80.000 Dollar keinen Einfluss mehr auf das Wohlbefinden der Menschen hat. Was Sagmeister persönlich hingegen sehr glücklich macht, ist ein Sabbatical alle sieben Jahre. Für diese regelmäßigen Auszeiten arbeitet er gerne auch bis zum siebzigsten Lebensjahr oder länger. Die Sabbatical-Jahre hätten seinen Beruf vom Gefühl her sinnvoller gemacht, so Sagmeister: 

 

Die Sinnfrage spielt bei der langzeitigen Empfindung von Glück eine wichtige Rolle.


Das konnte auch Carsten Baumgärtner, Partner und Managing Director bei der deutschen Boston Consulting Group, feststellen: Junge Mitarbeiter würden etwas Sinnvolles tun wollen, sie würden nicht mehr jahrelang für die Karriere arbeiten, wenn die Tätigkeit ihnen keinen Spaß machen würde. Zugleich betont er aber auch, dass für die Generation Y eine gute Work-Life-Balance nicht gleich viel Freizeit bedeutet: „Die sind keine Weichlinge. Sie sind leistungsbereit und wollen erfolgreich sein.“ Trotzdem würden sie sich die Zeit besser einteilen wollen: „Wenn ich am Montag oder Dienstag ankündige, dass es am Donnerstag sehr lang werden wird und die Berater auch am Freitag noch beim Kunden bleiben müssen – normalerweise arbeiten sie an diesem Tag von unseren BCG-Büros aus –, ist das okay. Sage ich es am Donnerstagmorgen, wird es für mich unbequem.“ Das ist auch einer der Gründe, weswegen der Präsident der Deutschen Arbeitgeberverbände flexiblere Arbeitszeiten fordert. Die Arbeitszeiten müssten sich dringend an die neuen, oft digitalen, Arbeitswelten anpassen. Sein Vorschlag: Der Acht-Stunden-Tag solle einer höchstzulässigen Wochenarbeitszeit wei-chen. Auf diese Weise soll es möglich sein, an einem Tag auch mehr als zehn Stunden zu arbeiten, und sich dafür an einem anderen Tag frei zu nehmen. Wenn wir an die Jobs von Julia und Hannah denken, ist das allerdings längst Realität – leider ohne den freien Tag.

Foto: (c) Sonja Langford via Unsplash


Arbeitszeit – die rechtliche Seite


Theoretisch ist alles ganz einfach: Die höchste wöchentliche Normalarbeitszeit darf laut dem Arbeitszeitgesetz acht Stunden pro Tag bzw. vierzig Stunden pro Woche nicht übersteigen. Durch kollektivvertragliche Regelungen kann eine tägliche Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden zulässig sein – die Wochenarbeitszeit bleibt allerdings auch in diesem Falle auf vierzig Stunden begrenzt.


Überstunden sind dem Gesetz nach nur in Ausnahmesituationen erlaubt, wenn tatsächlich ein betrieblicher Bedarf zur Mehrarbeit besteht. Regelmäßige Mehrarbeit ist demnach nicht zulässig. Allerhöchstens dürfen es insgesamt – und ausnahmsweise – 50 Stunden pro Woche und 10 Stunden am Tag sein. Dies geht freilich an der Realität vorbei und führt in der Praxis dazu, dass Überstunden nicht oder nicht korrekt aufgezeichnet werden.


In arbeitsintensiven Berufsfeldern wird dieses Dilemma durch sogenannte „All-in-Verträge“ versucht zu lösen, in denen auch die Leistung etwaiger Überstunden gleich abgegolten wird. Dieses Modell war ursprünglich nur für leitende Angestellte gedacht, die ohnehin vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen sind und keiner Pflicht zu Aufzeichnung der Arbeitszeit unterliegen. Mittlerweile sind All-in-Verträge in Form von Überstundenpauschalen allerdings auch in den unteren Hierarchieebenen angekommen – nur noch ca. ein Siebtel der abgeschlossenen All-in-Verträge entfällt auf höhere Managementpositionen.


Für die Wirksamkeit der Pauschalvereinbarung ist entscheidend, dass für den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages klar war, dass mit dem vereinbarten Entgelt auch die Überstunden abgegolten sein sollen. Zudem werden solche All-in-Vereinbarungen nur als zulässig erachtet, wenn nachvollziehbar ist, welcher Teil des Gehalts für die Normalarbeitszeit und welcher Teil zur Deckung von Überstunden dient. Seit Anfang des Jahres ist diese Aufsplittung am Dienstzettel verpflichtend. Dies soll die Transparenz erhöhen und verhindern, dass der Arbeitnehmer durch einen All-in-Vertrag schlechter gestellt wäre als ohne.


Egal wie gängig All-in-Klauseln sind: Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen können dadurch nicht ausgehebelt werden. Demnach dürfen theoretisch auch in sehr arbeitsintensiven Zeiten, wie zum Geschäftsabschluss, oder bei Übernahmeverhandlungen, Konzipienten nicht durchgehend anwesend sein – eine in der Realität nicht durchhaltbare Regelung. Wenn die Chose auffliegt, wird es schnell unangenehm: Für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz haftet der Geschäftsführer eines Unternehmens persönlich (bei Aktiengesellschaften der Vorstand) und das kann schon mal teuer werden – denn die Zahl der Verstöße wird mit der Zahl der betroffenen Mitarbeiter multipliziert und das läppert sich zusammen – so wurde ein Bankvorstand 2013 zu einer Verwaltungsstrafe von 150.000 Euro verdonnert. Davon hatten die überarbeiteten Angestellten jedoch nicht viel: Strafzahlungen fließen in das jeweilige Landesbudget.

Headerbilder: (c) Freddie Marriage via Unsplash

Autorin
Miriam Kummer
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